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   BGH, 09.01.2007 - VIII ZR 205/06   

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https://dejure.org/2007,10881
BGH, 09.01.2007 - VIII ZR 205/06 (https://dejure.org/2007,10881)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2007 - VIII ZR 205/06 (https://dejure.org/2007,10881)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - VIII ZR 205/06 (https://dejure.org/2007,10881)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines unbedingten Kaufvertrages zwischen zwei Motorradhändlern; Abgrenzung zu einem Vertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung des Weiterverkaufs; Kriterien für die Auslegung von Willenserklärungen oder eines Vertrages; Verletzung ...

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433; ZPO § 286; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zustandekommen eines Kaufvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertriebsrecht - Unbedingter oder bedingter Kauf?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung unbedingter Kaufvertrag / Konditionsgeschäft, Auslegung von Willenserklärungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 175/73

    Auslegung eines durch den Weiterverkauf der Ware aufschiebend bedingten

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - VIII ZR 205/06
    Dabei ist das Berufungsgericht offenbar davon ausgegangen, dass eine Handhabung der Parteien vorlag, die mit dem der Senatsentscheidung vom 19. Februar 1975 (VIII ZR 175/73, NJW 1975, 776) zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar war.

    In jenem Fall war der tatsächlichen Abwicklung der Vertragsbeziehungen, die durch zahlreiche Rücklieferungen von Waren gekennzeichnet war, ein geringerer Bindungswille der Parteien entnommen und das Vertragsverhältnis deshalb als Konditionsgeschäft im Sinne eines durch den Weiterverkauf aufschiebend bedingten Kaufvertrages gewürdigt worden (Urteil vom 19. Februar 1975, aaO, unter II 2 c und d).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - VIII ZR 205/06
    Bei der Auslegung von Willenserklärungen oder eines Vertrages sind die Begleitumstände und die Interessenlage der Parteien umfassend und im Sinne einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung zu würdigen (Senat, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 297/98, NJW 2000, 2508 unter II 2 a; Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 213/00, NJW 2002, 506 unter II 1).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 297/98

    Übernahme einer unter Verstoß gegen die Öffentlichkeit durchgeführten

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - VIII ZR 205/06
    Bei der Auslegung von Willenserklärungen oder eines Vertrages sind die Begleitumstände und die Interessenlage der Parteien umfassend und im Sinne einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung zu würdigen (Senat, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 297/98, NJW 2000, 2508 unter II 2 a; Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 213/00, NJW 2002, 506 unter II 1).
  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - VIII ZR 205/06
    Aus dem Gesamtzusammenhang muss aber hervorgehen, dass es die wesentlichen Punkte berücksichtigt und in seine Überlegungen mit einbezogen hat (Senat, Beschluss vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950 unter II 2 b).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 10 U 142/08

    Kündigungsrecht des Mieters einer Bäckereifiliale in einem Einkaufszentrum bei

    Zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört hierbei der Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung, durch die eine Abrede auf einen vertretbaren Sinngehalt zurückzuführen ist (BGH, Beschl. v. 9.1.2007, VIII ZR 205/06; Urt. v. 18.10.2007, III ZR 279/06).
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